Überlastungsanzeigen der Kommunen bei Aufnahme von Geflüchteten // „Ausbau zusätzlicher Unterbringungskapazitäten dringend notwendig“

Unterkünfte für Geflüchtete

Die angezeigten Überlastungen der Kommunen hinsichtlich der Aufnahme geflüchteter Menschen müssen von der Landesregierung erstgenommen werden, sagt Anne Shepley, stellvertretende Vorsitzende und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Sie fordert eine Erhöhung der Unterbringungskapazitäten und Beratungsangebote.

Anne Shepley: „Die zunehmenden Überlastungsanzeigen aus den Kreisen und kreisfreien Städten sind ein Alarmsignal, das von der Landesregierung ernst genommen werden muss. Gerade mit Blick auf den bevorstehenden Winter ist der Ausbau zusätzlicher Unterbringungskapazitäten dringend notwendig, um in Krisensituationen – auch im Hinblick auf den Zivil- und Katastrophenschutz – handlungsfähig zu bleiben.

Die Bundesregierung hat in dieser Woche eine Mittelerhöhung bei der Geflüchtetenhilfe beschlossen. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Mittel zügig und zielgerichtet einzusetzen. Wir erwarten zudem die Unterstützung der Gemeinden bei der schnellen und unbürokratischen Planung und Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete, auch unter effektiver Nutzung der Sonderregelung des § 246 BauGB. Zahlreiche geflüchtete Menschen sind derzeit in kommunalen Unterkünften untergebracht. Ziel muss sein, ihnen den Weg zu eigenem Wohnraum zu ermöglichen. Ein Teil der vom Bund bereitgestellten Gelder sollte dementsprechend den Kommunen zweckgebunden für Beratungs- und Betreuungsangebote bereitgestellt werden.

Großer Dank gilt unseren Kommunen, die seit Monaten enorme Kraftanstrengungen aufbringen, um geflüchteten Menschen in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns Schutz und Zuflucht zu gewähren. Damit dies auch weiterhin gelingt, muss die Landesregierung die Weichen stellen, damit pragmatisch und lösungsorientiert an der Erhöhung von Unterkunftskapazitäten gearbeitet werden kann.“


Hintergrund:
Im Frühjahr 2022 hat der Bundestag die Änderung des § 246 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Dadurch soll eine schnelle und unbürokratische Planung von Geflüchtetenunterkünften möglich werden.

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