Die bündnisgrüne Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nimmt am zweiten Jahrestag der Brandkatastrophe in Alt Tellin jene Konsequenzen in den Blick, die sich seither für die Nutztierhaltung im Land ergeben haben. In der „Aktuellen Stunde“ des Landtags am 22. März 2023 will sie an den qualvollen Flammentod von rund 55.000 Muttersauen und Ferkel erinnern. Zeitgleich soll mithilfe zweier Kleiner Anfragen, die sich an die Landesregierung richten, der derzeitige Entwicklungsstand für wirksamen Brandschutz in Tierhaltungsanlagen in Erfahrung gebracht werden.
„Schreckensszenario wie in Alt Tellin kann sich jeden Tag wiederholen“
Anne Shepley, stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion:
„Die Brandkatastrophe in Alt Tellin hat auf grausamste Art und Weise gezeigt, welchen Todesgefahren die in Megaställen zusammengepferchten Nutztiere ausgesetzt sein können. Dieses Ereignis führte auch vor Augen, in welche lebensbedrohlichen Situationen Feuerwehrleute geraten, wenn sie Brände in solch riesigen Tierhaltungsanlagen bekämpfen müssen.
Schon kurz nach dieser Tragödie vor zwei Jahren stellte sich heraus: In den Tierställen der sachsen-anhaltischen Betreibergesellschaft LFD Holding, darunter auch in Alt Tellin, wurde aufgrund der unzureichenden Brandschutzvorkehrungen gegen die Landesbauordnung verstoßen. Eine Katastrophe solchen Ausmaßes wäre vermeidbar gewesen. Doch trotz dieses Infernos, dessen Bilder sich buchstäblich in unser Gedächtnis gebrannt haben, hat sich seitdem anscheinend nicht viel verändert. Mehrfach hat Landwirtschaftsminister Till Backhaus strengere Brandschutzregeln für Bau und Genehmigungen von Tierställen angekündigt. Umgesetzt ist davon bis heute nichts. Ein Schreckensszenario wie in Alt Tellin kann sich daher jeden Tag wiederholen.“
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Hintergrund:
Am 30. März 2021 war es in der Schweinemast- und Schweinezuchtanlage der LFD-Holding in Alt Tellin, Landkreis Vorpommern-Greifswald, zu einem Großbrand gekommen. Etwa 55.000 Schweine wurden durch das Feuer getötet. Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern, hatte 2010 die Tierhaltungsanlage genehmigt, obwohl zahlreiche Brandschutzvorkehrungen nicht den Regelungen der Landesbauordnung entsprachen. Dies belegt ein von Greenpeace und BUND veröffentlichtes Gutachten:
„Unzureichender Brandschutz in industriellen Tierställen in Mecklenburg-Vorpommern“
https://www.greenpeace.de/publikationen/Gutachten%20Brandschutz%20in%20industriellen%20Tierst%C3%A4llen.pdf
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Hinweise:
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fragt derzeit mit zwei eingereichten Kleinen Anfragen bei der Landesregierung nach, welche Konsequenzen aus dem nachweislich nicht gewährleisteten Brandschutz in Tierhaltungsanlagen gezogen wurden:
„Konsequenzen aus der Brandkatastrophe Alt Tellin“ vom 16. März 2023 (Drucksache 8/1974)
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/56316/konsequenzen_aus_der_brandkatastrophe_in_alt_tellin.pdf
„Brandschutz in Tierhaltungsanlagen nach Auswertung von Großbränden“ vom 16. März 2023 (Drucksache 8/1973)
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/56315/brandschutz_in_tierhaltungsanlagen_nach_auswertung_von_grossbraenden.pdf
Die „Aktuelle Stunde“ mit dem Titel „Zwei Jahre nach Inferno von Alt Tellin: Sind Nutztiere jetzt vor Flammentod sicher?“ findet am 22. März 2023 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt.