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Kritik an geplanter Regelung zur Eingliederungshilfe // Shepley: „Land muss Verordnungsentwurf vom Tisch nehmen“

Foto von Unsplash/ Centre for Ageing Better

In der gestrigen Sozialausschusssitzung hat die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Mecklenburg-Vorpommern ihre massive Kritik am Entwurf einer neuen Rechtsverordnung zur Eingliederungshilfe erneuert. Nach Einschätzung der LIGA schränkt er die Rechte und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen ein und verstößt in seiner aktuellen Form gegen das Bundesteilhabegesetz sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Anne Shepley, sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fordert von der Landesregierung ein Umdenken: „Hier geht es nicht um Paragrafen oder Verwaltungsfragen, sondern um die konkrete Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen. Es geht um ihr Zuhause, um ihre Selbstbestimmung und um das Recht, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Mit der geplanten Regelung riskiert Rot-Rot, dass nicht mehr der individuelle Bedarf eines Menschen zählt, sondern ein rechnerischer Durchschnittswert.“

„Der Entwurf muss vom Tisch“

Die Rechtsverordnung soll regeln, wie Leistungen der Eingliederungshilfe künftig ausgestaltet werden. Während die Landesregierung von Verwaltungsvereinfachung spricht, warnen Expert*innen vor einer Pauschalisierung der Unterstützungsleistungen. In der Folge könnten individuelle Bedarfe behinderter Menschen in den Hintergrund geraten.

„Aus den Rückmeldungen der Praxis ist sehr deutlich geworden: Dieser Verordnungsentwurf ist in seiner jetzigen Form nicht tragfähig. Es droht ein Rückfall in Zeiten vor dem Bundesteilhabegesetz. Das darf nicht passieren. Die Landesregierung muss den Entwurf vom Tisch nehmen und auf Grundlage der bestehenden Regelung gemeinsam mit Kommunen und Trägern eine Lösung erarbeiten“, fordert die Sozialpolitikerin.

„Selbstbestimmung ist ein Grundrecht“

Die finanziellen Herausforderungen in der Eingliederungshilfe seien laut Shepley unbestritten. Einsparungen dürften jedoch nicht zulasten der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gehen. „Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Und Grundrechte kürzt man nicht zusammen.“

Sie betont: „Wenn gespart wird, dann an den richtigen Stellen. Weniger Bürokratie, effizientere Verfahren oder neue Modelle wie Trägerbudgets können helfen, Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Dafür braucht es jedoch eine solide Datengrundlage, gegenseitiges Vertrauen und den Mut, gemeinsam neue Wege zu gehen.“

Shepley kündigt an, sich in den weiteren Beratungen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass das Wunsch- und Wahlrecht gewahrt bleibt und Menschen mit Behinderungen weiterhin selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten.