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Sonderbericht zum Bundesteilhabegesetz // Shepley: „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zum Gegenstand einer reinen Kostendebatte werden“

Unsplash / Nathan Anderson

der Sonderbericht des Landesrechnungshofes zur Eingliederungshilfe zeigt deutlichen Reformbedarf in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesteilhabegesetz ist ein zentraler Fortschritt für Selbstbestimmung, Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Jedoch macht der Bericht deutlich, dass es erhebliche strukturelle Probleme bei der Umsetzung gibt: überlastete Verwaltungen, fehlende einheitliche Standards, zu wenig Digitalisierung und große Unterschiede zwischen den Kommunen.

Besonders alarmierend ist, dass sieben von acht Leistungsträgern ihre Personalausstattung selbst als unzureichend bewerten. Gleichzeitig schaffen nur drei von acht Trägern die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Teilhabepläne fristgerecht. Der Landesrechnungshof benennt damit erhebliche Defizite bei Organisation, Ausstattung und Steuerung der Systeme.

Dazu erklärt Anne Shepley, sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern:

„Der Bericht zeigt vor allem eines: Nicht die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen sind das Problem, sondern die unzureichende Steuerung und Ausstattung der Systeme. Gute Teilhabe braucht funktionierende Strukturen, ausreichend Personal und moderne Verwaltungsprozesse. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zum Gegenstand einer reinen Kostendebatte werden – es geht weiterhin mit Nachdruck um gleichberechtigte Möglichkeiten auf Teilhabe am Leben und ihre Rechte.“

„Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf verlässliche Unterstützung – unabhängig davon, in welchem Landkreis sie leben. Dass der Landesrechnungshof teils erhebliche Unterschiede zwischen den Kommunen feststellt, darf uns nicht kaltlassen. Es ist einfach nicht akzeptabel, dass Teilhabechancen im Land je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen.“

Die Ausgaben für Eingliederungshilfe sind in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2020 und 2024 von 398,6 Millionen Euro auf 573,1 Millionen Euro gestiegen – ein Plus von 43,8 Prozent. Für uns Bündnisgrüne ist jedoch entscheidend, die Ursachen differenziert zu betrachten: Steigende Tariflöhne, bessere personenzentrierte Leistungen und mehr Unterstützungsangebote sind Ausdruck einer moderneren und menschenwürdigeren Behindertenpolitik.

„Teilhabe ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht“, so Shepley. „Wer heute in Inklusion, Barrierefreiheit und gute Unterstützung investiert, verhindert langfristig soziale Folgekosten und stärkt gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb fordern wir landesweit vergleichbare Qualitätsstandards, eine stärkere Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verfahren, bessere Unterstützung der kommunalen Sozialverwaltungen, eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe sowie die Einrichtung der Stelle der/des Landesbehindertenbeauftragten mit eigenständigen Beteiligungsrechten.“


„Wir brauchen jetzt keine Kürzungsdebatten auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen, sondern eine ernsthafte Reform der Strukturen. Dazu gehören schnellere Verfahren, bessere Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen und eine Politik, die Teilhabe konsequent aus Sicht der Betroffenen denkt.“