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Frauentag als gesetzlicher Feiertag in MV // Shepley: „Symbolpolitik bei akut steigendem Handlungsdruck“

Zum ersten Mal wird der Internationale Frauentag am 8. März als gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern begangen.

Anne Shepley, stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, kommentiert:

„Dass der Frauentag in diesem Jahr erstmals als gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern begangen wird, ist ein richtiges Signal an die Frauen im Land. Entscheidender jedoch sind politisch notwendige Maßnahmen, die Frauen tatsächlich absichern. Diesbezüglich ist die Liste der unerledigten Hausaufgaben der Landesregierung lang: Geringere Löhne, mehr unbezahlte Sorgearbeit und eine höhere Altersarmut im Vergleich zu Männern sind noch immer Alltag vieler Frauen in MV.

Mangelnder Schutz vor Gewalt

Besonders erschreckend ist aber der mangelnde Schutz vor Gewalt. Jedes Jahr steigt die Zahl der Frauen, die in den wenigen Frauenhäusern des Landes Zuflucht suchen. Immer mehr von ihnen müssen aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden. Als ob dies nicht schon schlimm genug wäre, sind dadurch auch die Kinder betroffen. Für sie, die täglich Zeug*innen von Gewalt werden, ist keine professionelle Begleitung vorgesehen. Dabei gilt schon lange die Erkenntnis als gesichert, dass Gewalt Gegengewalt erzeugt. Dass Kinder, die heute Gewalt miterleben müssen, Traumata erleiden, und sich die Gewalt im Erwachsenenalter – als Täter oder Opfer – nur allzu oft wiederholt. Umso unverständlicher ist es, dass die Frauenhäuser in MV, die im Grunde auch Kinderhäuser sind, bis auf eine landesweit einzige Ausnahme über keine Personalstellen für die direkte Betreuung betroffener Kinder verfügen.

Gewaltspirale durchbrechen

Das ist ein unhaltbarer Zustand. Im Sinne dieser und nachfolgender Generationen muss diese Gewaltspirale endlich durchbrochen werden. Klar ist: Wer Gewalt gegen Frauen grundlegend und ernsthaft bekämpfen will, muss auch ihre Kinder auffangen und gut begleiten.

Mithilfe einer Kleinen Anfrage wollen wir die aktuelle Situation im Land erfassen und prüfen, wie die Landesregierung dieser dramatischen Entwicklung begegnen will. Wir können hierfür nicht bis Ende 2023 warten, bis der Landesaktionsplan und die Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgelegt werden sollen. Es besteht schon längst akuter Handlungsbedarf.“