„Chancen-Aufenthaltsrecht“ // Shepley: Vorgriffsregelung wird nicht von allen Landkreisen umgesetzt

Anne Shepley zum Energiegipfel

Bezugnehmend auf die Berichterstattung der Tageszeitung „Katapult MV“ vom 26. August 2022 über die versuchte Abschiebung des Iraners Sajad Faalzadeh, fordert Anne Shepley, migrationspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion, die Erteilung von Ermessensduldungen durch die Ausländerbehörden. Damit soll die sogenannte Vorgriffsregelung auf das Chancen-Aufenthaltsrecht in Mecklenburg-Vorpommern durchgesetzt werden:

Anne Shepley: „Ich bin schockiert darüber, dass die vom Landtag beschlossene Vorgriffsregelung auf das Chancen-Aufenthaltsrecht offenbar nicht in allen Landkreisen umgesetzt wird. Es kann nicht sein, dass die Behörden in MV Menschen in ihre Herkunftsländer zurückschicken, die sich bei uns über Jahre ein neues Leben aufgebaut haben, einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten, sich nichts zuschulden haben kommen lassen und vollständig integriert sind.

Das Innenministerium muss dringend handeln und den Landtagsbeschluss vom 7. April 2022 endlich vollständig umsetzen. Ich fordere Innenminister Christian Pegel deshalb auf, dem Beispiel von Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Niedersachsen zu folgen. Diese Bundesländer haben ihre Ausländerbehörden angewiesen, Ermessensduldungen für betroffene Menschen zu erteilen.

Die Entscheidungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald erscheinen nach der Abschiebung von Mbaye Faye im Juni dieses Jahres erneut in einem kritischen Licht. Mit Sajad Faalzadeh gibt es hier innerhalb kürzester Zeit wieder einen Menschen, dem die Abschiebung droht, obwohl auch er sämtliche Kriterien für das Chancen-Aufenthaltsrecht erfüllt. Minister Pegel muss seine Befugnisse endlich vollumfänglich einsetzen, damit sich das Schicksal von Mbaye Faye nicht wiederholt!“

Hintergrund:
Die Ampelparteien im Bund haben in ihrem Koalitionsvertrag das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ vereinbart. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde im Juli 2022 vom Kabinett beschlossen und soll demnächst in Kraft treten.

Für Ämter in MV besteht derzeit die Möglichkeit, mithilfe der beschlossenen Vorgriffsregelung entsprechende Abschiebeverfahren rückzupriorisieren. Alternativ könnten Ausländerbehörden auch Ermessensduldungen erteilen. Dieses Verfahren wird derzeit in mehreren Bundesländern angewendet.

Die betreffende Vorgriffsregelung wurde am 7. April 2022 fraktionsübergreifend mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und FDP in Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Den Antrag dazu hatte Anne Shepley initiiert. Dieser parlamentarische Beschluss ermöglicht es, entsprechende Weisungen an die Ausländerbehörden in MV zu erteilen. Der zuständige Innenminister Christian Pegel hat laut eigener Aussage bislang jedoch nur eine entsprechende Dienstnotiz erstellt, keine offizielle Dienstanweisung.